Neuer Mietenreport: Mehr als jeder Vierte sorgt sich, seine Miete nicht mehr zahlen zu können

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Ein Vermieter kann einem Mieter nicht wegen Zahlungsverzugs fristlos kündigen, wenn er von einer im Mietvertrag eingeräumten Einzugsermächtigung keinen Gebrauch macht und dadurch selbst die Ursache für den Zahlungsrückstand setzt. Der hierdurch entstandene Rückstand ist dem Mieter nicht zuzurechnen, sodass es an einem vertretenen Verzug fehlt. Voraussetzungen der fristlosen Kündigung wegen Zahlungsverzugs Eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzugs setzt voraus, … The post Einzugsermächtigung im Mietvertrag erteilt – kein Zahlungsverzug bei Nichtnutzung first appeared Ein neuer Report des Mieterbunds zeigt, wie stark Wohnkosten die Menschen inzwischen belasten. Doch um die politischen Konsequenzen gibt es Streit: Während die Linke einen bundesweiten Mietendeckel fo

Erstmalig 01.09.2026Zuletzt vor 17 Tagen

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