Germanwings-Prozess: Gericht weist Schmerzensgeld-Klage der Hinterbliebenen ab

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Es geht ihnen gar nicht ums Geld, auch nicht um Schuldzuweisungen. Sie wollen wissen, ob der Absturz einer Germanwings-Maschine von 2015 hätte verhindert werden können - März 2015 war eine Germanwings-Maschine auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf in den französischen Alpen Der Prozess um zusätzliches Schmerzensgeld nach dem Absturz einer Germanwings-Maschine mit 150 Toten steht vor dem Ende: Noch am heutigen Vormittag um 11.00 Uhr verkündet das Landgericht Braunschweig seine Entscheidung. 30 Hinterbliebene hatten mehr als elf Jahre nach der Katastrophe Ansprüche von jeweils bis zu 110.000 Euro gegen die Bundesrepublik Deutschland angemeldet. Verhandelt wird in Niedersachsen, weil das Luftfahrt-Bundesamt seinen Sitz in Braunschweig hat. März 2015 war eine Germanwings-Maschine auf dem W

Erstmalig 30.09.2026Zuletzt gestern

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