Lidl-Kunden ohne App im Nachteil? So entscheidet das Gericht

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(Grundsätzlich ist das Oberlandesgericht für Verbraucherfragen zuständig. Der Richter hält daher in diesem Fall das Landgericht für zuständig. Absatz wurde nun angepasst und lautet: "Er hält das Landgericht in dieser Sache für Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte gegen die „Lidl Plus“-App geklagt, da sie eine Diskriminierung in den Rabattangeboten sah. Der Kläger forderte von Lidl, die Rabattierung über die App zu unterbinden. Lidl verteidigte seine App als freiwilliges, zusätzliches Angebot, das den Kunden Preisvorteile und digitale Services biete.

Erstmalig 29.09.2026Zuletzt vor 2 Tagen

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