Warum der Generalbundesanwalt an Klette-Anklage festhält

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Das Strafverfahren der Bundesanwaltschaft gegen die frühere RAF-Terroristin Daniela Klette ist aus Sicht des Generalbundesanwalts ungeachtet der jüngsten Verurteilung notwendig. Der Rechtsstaat müsse Sachverhalte und die Verantwortlichkeit Einzelner «nüchtern und mit Nachdruck auch in diesem ganz wesentlichen Bereich der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland aufklären.» Taten liegen lange zurück Die Behörde hat am Oberlandesgericht Frankfurt am Main Anklage gegen die 67-Jährige erhoben. Jüngstes Urteil müsste berücksichtigt werden Das Landgericht Verden in Niedersachsen hatte Klette Ende M

Erstmalig 15.06.2026Zuletzt vor 5 Tagen

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