Fünf Jahre Haft für Schändung von Leichen im Krankenhaus

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Verfasst von: dpa Wegen der Schändung von sieben Leichen in einem Krankenhaus in Bünde in Nordrhein-Westfalen muss ein 39-Jähriger voraussichtlich für fünf Jahre ins Gefängnis. Der jetzt Verurteilte hatte kurz vor den Taten seinen Job in dem Krankenhaus verloren und noch Zugang zum Gebäude. Störung der Totenruhe im Strafgesetzbuch

Erstmalig 30.09.2026Zuletzt vor 6 Tagen

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