Fünf Jahre Haft für Schändung von Leichen im Krankenhaus
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Verfasst von: dpa Wegen der Schändung von sieben Leichen in einem Krankenhaus in Bünde in Nordrhein-Westfalen muss ein 39-Jähriger voraussichtlich für fünf Jahre ins Gefängnis. Der jetzt Verurteilte hatte kurz vor den Taten seinen Job in dem Krankenhaus verloren und noch Zugang zum Gebäude. Störung der Totenruhe im Strafgesetzbuch
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Artikel (14)
- Allgaeuer-zeitungRegional30.09.2026
- Radio PlassenburgMedien30.09.2026
Wegen der Schändung von sieben Leichen in einem Krankenhaus in Bünde in Nordrhein-Westfalen muss ein 39-Jähriger voraussichtlich für fünf Jahre ins Gefängnis. Damit blieb das Landgericht deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die neun Jahre Haft gefordert hatte. Der jetzt Verurteilte hatte kurz vor den Taten seinen Job in dem Krankenhaus verloren und noch Zugang zum Gebäude.
- Marler ZeitungRegional30.09.2026
- Dattelner MorgenpostRegional30.09.2026
- Stimberg ZeitungRegional30.09.2026
- HalternerzeitungRegional30.09.2026
- HellwegeranzeigerRegional30.09.2026
- MuensterlandzeitungRegional30.09.2026
Verfasst von: dpa Wegen der Schändung von sieben Leichen in einem Krankenhaus in Bünde in Nordrhein-Westfalen muss ein 39-Jähriger voraussichtlich für fünf Jahre ins Gefängnis. Der jetzt Verurteilte hatte kurz vor den Taten seinen Job in dem Krankenhaus verloren und noch Zugang zum Gebäude. Störung der Totenruhe im Strafgesetzbuch
- Hertener AllgemeineRegional30.09.2026
- Recklinghaeuser ZeitungRegional30.09.2026
- Ostfriesischer KurierRegional30.09.2026
- Aachener ZeitungRegional30.09.2026
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- Https://www.nw.de/_export/site_rss/nw/index.rssRegional30.09.2026