AfD in Bayern: Bayerischer Verfassungsschutz darf laut Urteil weiter AfD beobachten

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Die bayerische AfD versucht mit allen Mitteln, juristisch gegen eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz vorzugehen. Es bleibt dabei: Der bayerische Verfassungsschutz darf die AfD wegen des Verdachts auf verfassungswidrige Bestrebungen in der Partei beobachten. Diese versuchte die AfD über den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einzufordern – vergeblich. München (dts Nachrichtenagentur) - Die AfD in Bayern darf vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Die AfD hatte beantragt, die Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts München zuzulassen, welches die Beobachtung der Partei durch das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz bestätigte. Der Verwaltungsgerichtshof [...] Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz darf die AfD beobachten. Das hat der Bayerische Verwaltungsge

Erstmalig 17.06.2026Zuletzt gestern

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