Schluss mit Greenwashing: Was Firmen jetzt belegen müssen
Zusammenfassung lesen ▾Zusammenfassung schließen ▴
„Umweltfreundlich“, „grün“, „ökologisch“, „klimafreundlich“: Ab kommenden Sonntag sind solche pauschalen Umweltversprechen in der Werbung verboten, sofern keine die beworbene Umweltleistung nicht nachgewiesen werden kann. Ab diesem Tag treten in Österreich durchaus umstrittene „Anti-Greenwashing“-Regeln in Kraft. Handelsverband und Wirtschaftskammer verwiesen darauf, dass Rechtsexpertinnen und Rechtsexperten unterschiedliche Auffassungen zu einzelnen Anwendungsfragen bei der Umsetzung der Anti- Greenwashing -Regeln haben.
Artikel
3
Quellen
3
Relevanz
480
0–100
Kontroverse
0
0–100
Stimmung
Sensationalismus-Gap
5
Differenz zw. Quellen
Coverage-Gini
0.67
0 = gleichmäßig
Dominante Quellenart
Journalismus
Quellentypen
Beitragende Quellen
Artikel (3)
- derStandardJournalismus27.09.2026
- Kurier – RssdRegional27.09.2026
„Umweltfreundlich“, „grün“, „ökologisch“, „klimafreundlich“: Ab kommenden Sonntag sind solche pauschalen Umweltversprechen in der Werbung verboten, sofern keine die beworbene Umweltleistung nicht nachgewiesen werden kann. Ab diesem Tag treten in Österreich durchaus umstrittene „Anti-Greenwashing“-Regeln in Kraft. Handelsverband und Wirtschaftskammer verwiesen darauf, dass Rechtsexpertinnen und Rechtsexperten unterschiedliche Auffassungen zu einzelnen Anwendungsfragen bei der Umsetzung der Anti- Greenwashing -Regeln haben.
- Handelsblatt Online · Wirtschaft - Politik, Unternehmen und FinanzenJournalismus25.09.2026