Schluss mit Greenwashing: Was Firmen jetzt belegen müssen

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„Umweltfreundlich“, „grün“, „ökologisch“, „klimafreundlich“: Ab kommenden Sonntag sind solche pauschalen Umweltversprechen in der Werbung verboten, sofern keine die beworbene Umweltleistung nicht nachgewiesen werden kann. Ab diesem Tag treten in Österreich durchaus umstrittene „Anti-Greenwashing“-Regeln in Kraft. Handelsverband und Wirtschaftskammer verwiesen darauf, dass Rechtsexpertinnen und Rechtsexperten unterschiedliche Auffassungen zu einzelnen Anwendungsfragen bei der Umsetzung der Anti- Greenwashing -Regeln haben.

Erstmalig 25.09.2026Zuletzt vor 5 Tagen

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