Gericht untersagt Aida bestimmte AGB-Klauseln

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Aida Cruises ist die Nutzung mehrerer Klauseln in den Geschäftsbedingungen durch das Oberlandesgericht Rostock untersagt worden. „Die vom Gericht angesprochenen Punkte haben wir bereits vor Rechtskraft des Urteils im Zuge einer Überarbeitung unserer Reisebedingungen aufgegriffen und umgesetzt.“ Pauschale Stornogebühr benachteiligt Kunden Bei der Teilstornierung ging es darum, dass beispielsweise ein Passagier einer Vierergruppe die Kreuzfahrt vorher absagt - und damit in dem Beispiel nur noch drei Personen die gebuchte Viererkabine nutzen. Bei Kapitänsklausel lenkte Aida schon während des Verf

Erstmalig 07.09.2026Zuletzt vor 17 Tagen

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