Richter: Kein Rücktritt von der Elternzeit bei Trennung

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Arbeitnehmer können nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts nicht einfach von einer vereinbarten Elternzeit abrücken, wenn es zum familiären Bruch kommt. Einfluss auf den Beginn einer zuvor verlangten Elternzeit, wenn ein Arbeitnehmer aus dem gemeinsamen Haushalt auszieht, entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt in einem Fall aus

Erstmalig 06.10.2026Zuletzt vor 2 Tagen

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