Neue Steuer: Besitzer von E-Autos werden pro Kilometer bezahlen
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Essen – Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, erläutert die Berechnung des geldwerten Vorteils bei der privaten Nutzung eines rein betrieblichen Elektrofahrzeugs (einschließlich Brennstoffzellenfahrzeuge ohne CO2-Emissionen). Wenn der Bruttolistenpreis des Fahrzeugs bislang 70.000 Euro nicht übersteigt, sind bei der 1-Prozent-Regelung nur ein Viertel des Bruttolistenpreises und bei der Fahrtenbuchregelung nur ein Viertel der Anschaffungskosten anzusetzen. Für Fahrzeuge, die bis zum 30.06.2025 angeschafft wurden, Die britische Regierung hat die Einführung einer neuen kilometerabhängigen Steuer für Elektroautos und Plug-in-Hybride beschlossen – ab dem 1. April 2028 müssen Besitzer von batterieelektrischen Fahrz
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- BasicthinkingMedien23.07.2026
Der Beitrag Großbritannien führt Steuer für E-Autos ein – jetzt zählt jeder Kilometer erschien zuerst beim Online-Magazin BASIC thinking . Großbritannien verändert die Besteuerung von Elektroautos. Warum Großbritannien auf eine Kilometer-Steuer für E-Autos setzt Um diese Einnahmenlücke zu schließen, soll ab April 2028 eine Elektroauto-Steuer pro Meile greifen.
- PRESSESCHLEUDERJournalismus22.07.2026
Essen – Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, erläutert die Berechnung des geldwerten Vorteils bei der privaten Nutzung eines rein betrieblichen Elektrofahrzeugs (einschließlich Brennstoffzellenfahrzeuge ohne CO2-Emissionen). Wenn der Bruttolistenpreis des Fahrzeugs bislang 70.000 Euro nicht übersteigt, sind bei der 1-Prozent-Regelung nur ein Viertel des Bruttolistenpreises und bei der Fahrtenbuchregelung nur ein Viertel der Anschaffungskosten anzusetzen. Für Fahrzeuge, die bis zum 30.06.2025 angeschafft wurden,
- Tichys EinblickBlog20.07.2026
Die britische Regierung hat die Einführung einer neuen kilometerabhängigen Steuer für Elektroautos und Plug-in-Hybride beschlossen – ab dem 1. April 2028 müssen Besitzer von batterieelektrischen Fahrzeugen (BEV) und Brennstoffzellenautos zusätzlich zur bestehenden Kfz-Steuer (Vehicle Excise Duty, VED) die sogenannte Electric Vehicle Excise Duty (eVED) entrichten. Die Abgabe soll die sinkenden Einnahmen aus der Kraftstoffsteuer ausgleichen, die durch den wachsenden Anteil elektrischer Fahrzeuge den Staatshaushalt belasten.
- Auto Motor Und Sport – AlleMedien19.07.2026