ROUNDUP: EuGH stärkt Verbraucher bei Energiepreiserhöhungen

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Verbraucherinnen und Verbraucher müssen rechtswidrige Preiserhöhungen in Energieverträgen nach EU-Recht nach einer bestimmten Zeit ohne Widerspruch nicht hinnehmen. Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg stellte sich in einem Urteil gegen die bisherige Lösung des Bundesgerichtshofs (BGH). Danach müssen Kundinnen und Kunden Preiserhöhungen im Energiesektor

Erstmalig 24.09.2026Zuletzt vor 6 Tagen

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Artikel (4)

  • Finanznachrichten – ServiceMedien24.09.2026
  • wallstreet:online · UnternehmenmeldungenJournalismus24.09.2026

    LUXEMBURG (dpa-AFX) - Verbraucherinnen und Verbraucher müssen rechtswidrige Preiserhöhungen in Energieverträgen nach EU-Recht nach einer bestimmten Zeit ohne Widerspruch nicht hinnehmen. Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg stellte sich in einem Urteil gegen die bisherige Lösung des Bundesgerichtshofs (BGH). Danach müssen Kundinnen und Kunden Preiserhöhungen im Energiesektor

  • wallstreet:online · UnternehmenmeldungenJournalismus24.09.2026

    LUXEMBURG (dpa-AFX) - Verbraucherinnen und Verbraucher müssen rechtswidrige Preiserhöhungen in Energieverträgen nach EU-Recht nach einer bestimmten Zeit ohne Widerspruch nicht hinnehmen. Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg stellte sich in einem Urteil gegen die bisherige Lösung des Bundesgerichtshofs (BGH). Danach müssen Kundinnen und Kunden Preiserhöhungen im Energiesektor