Diakonie durfte Kirchenzugehörigkeit für Job verlangen

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Das Bundesarbeitsgericht hat im seit Jahren andauernden Streit um die erfolglose Bewerbung einer konfessionslosen Frau bei einem kirchlichen Arbeitgeber der Kirchenseite den Rücken gestärkt. Die Frau hatte geklagt und Entschädigung... In diesem Fall habe der Arbeitgeber eine Kirchenzugehörigkeit für die konkrete Stelle verlangen können, die auch mit einer besonderen Außenvertretung verbunden gewesen sei. Bundesarbeitsgericht entschied erst anders Der Fall durchlief mehrere Instanzen. 2018 urteilte das Bundesarbeitsgericht, dass kirchliche Arbeitgeber nicht pauschal eine Religionszugehörigkeit bei Bewerbungen verlangen dürfen. Die Kirchen und damit ihre Wohlfahrtsverbände wie die Diakonie hätten ein vom Grundgesetz verbrieftes Selbstbestimmungsrecht, das auch für ihre Rolle als Arbeitgeber

Erstmalig 21.05.2026Zuletzt vor 33 Tagen

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Artikel (4)

  • Finanztreff – UnternehmenKommerziell21.05.2026

    ERFURT (dpa-AFX) - Das Bundesarbeitsgericht hat im seit Jahren andauernden Streit um die erfolglose Bewerbung einer konfessionslosen Frau bei einem kirchlichen Arbeitgeber der Kirchenseite den Rücken gestärkt. Die Frau hatte geklagt und Entschädigung...

  • Finanznachrichten – ServiceMedien21.05.2026
  • Finanztreff – UnternehmenKommerziell21.05.2026

    ERFURT (dpa-AFX) - Das Bundesarbeitsgericht hat im seit Jahren andauernden Streit um die erfolglose Bewerbung einer konfessionslosen Frau bei einem kirchlichen Arbeitgeber der Kirchenseite den Rücken gestärkt. Die Frau hatte geklagt und Entschädigung...

  • STERN · Der Tag im ÜberblickJournalismus21.05.2026

    In diesem Fall habe der Arbeitgeber eine Kirchenzugehörigkeit für die konkrete Stelle verlangen können, die auch mit einer besonderen Außenvertretung verbunden gewesen sei. Bundesarbeitsgericht entschied erst anders Der Fall durchlief mehrere Instanzen. 2018 urteilte das Bundesarbeitsgericht, dass kirchliche Arbeitgeber nicht pauschal eine Religionszugehörigkeit bei Bewerbungen verlangen dürfen. Die Kirchen und damit ihre Wohlfahrtsverbände wie die Diakonie hätten ein vom Grundgesetz verbrieftes Selbstbestimmungsrecht, das auch für ihre Rolle als Arbeitgeber gelte.