BGH-Urteil: Keine jährlichen Entgelte mehr für Riester-Bausparverträge zulässig

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Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Jahresentgelte auch bei Riester-Bausparverträgen unzulässig sind. Nach Angaben von Finanztip können Betroffene gezahlte Gebühren aus den vergangenen Jahren nun zurückfordern. Jahresentgelte für die Führung von Riester-Bausparverträgen sind unzulässig. Geklagt gegen die Landesbank Hessen-Thüringen hatten der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) und Verbraucherverbände. Die Erhebung einer Jahresgebühr weiche vom wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung ab, erklärte nun der BGH .

Erstmalig 28.07.2026Zuletzt vor 2 Tagen

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