BGH-Urteil: Keine jährlichen Entgelte mehr für Riester-Bausparverträge zulässig
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Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Jahresentgelte auch bei Riester-Bausparverträgen unzulässig sind. Nach Angaben von Finanztip können Betroffene gezahlte Gebühren aus den vergangenen Jahren nun zurückfordern. Jahresentgelte für die Führung von Riester-Bausparverträgen sind unzulässig. Geklagt gegen die Landesbank Hessen-Thüringen hatten der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) und Verbraucherverbände. Die Erhebung einer Jahresgebühr weiche vom wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung ab, erklärte nun der BGH .
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Artikel (9)
- openPRJournalismus03.08.2026
In einem richtungsweisenden Urteil vom 29. Juli 2026 (Az.: XI ZR 83/25) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass Bausparkassen keine jährlichen Entgelte für die Führung von Riester-Bausparverträgen erheben dürfen. Jahresentgelte bei Riester-Bausparverträgen sind unwirksam Hintergrund des Verfahrens In dem verhandelten Fall klagte ein Verbraucher gegen eine …
- Fehmarnsches TageblattRegional30.07.2026
- FRJournalismus30.07.2026
- MerkurRegional30.07.2026
- Cash OnlineCommunity30.07.2026
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Jahresentgelte auch bei Riester-Bausparverträgen unzulässig sind. Nach Angaben von Finanztip können Betroffene gezahlte Gebühren aus den vergangenen Jahren nun zurückfordern.
- ZEIT – ThemaJournalismus28.07.2026
- STERN · Der Tag im ÜberblickJournalismus28.07.2026
Jahresentgelte für die Führung von Riester-Bausparverträgen sind unzulässig. Geklagt gegen die Landesbank Hessen-Thüringen hatten der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) und Verbraucherverbände. Die Erhebung einer Jahresgebühr weiche vom wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung ab, erklärte nun der BGH .
- Fehmarnsches TageblattRegional28.07.2026
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