Gericht: Preiserhöhungen bei Festpreisen unwirksam
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Der Energiediscounter Extraenergie durfte im Herbst 2022 die Strom- und Gaspreise von Haushalten mit Preisgarantie nicht durch einseitige Anschreiben an ihre Kundinnen und Dies hat das Oberlandesgericht Hamm im Fall einer Sammelklage von Verbraucherschützern entschieden. Die Preiserhöhungen seien unwirksam gewesen, teilte das Gericht in Hamm mit.
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HAMM/MONHEIM (dpa-AFX) - Der Energiediscounter Extraenergie durfte im Herbst 2022 die Strom- und Gaspreise von Haushalten mit Preisgarantie nicht durch einseitige Anschreiben an ihre Kundinnen und Dies hat das Oberlandesgericht Hamm im Fall einer Sammelklage von Verbraucherschützern entschieden. Die Preiserhöhungen seien unwirksam gewesen, teilte das Gericht in Hamm mit.
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