Durchsuchungen im Wahlkampf: Ist das erlaubt?

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Allgemein gilt: Rechtlich zulässig sind Durchsuchungen auch im Wahlkampf – unter strengen Voraussetzungen. „Es muss unter anderem geprüft werden, ob mildere Mittel möglich wären, etwa eine freiwillige Herausgabe von Unterlagen.“ Bei Beschuldigten, die an bevorstehenden Wahlen teilnehmen, sollte dem Juristen zufolge bei der Verhältnismäßigkeit auch die absehbare öffentliche Wirkung berücksichtigt werden. Hier gehe es nicht lediglich um die Rechte des Betroffenen, sondern auch um die Vermeidung der Beeinflussung von Wahlentscheidungen.

Erstmalig 11.09.2026Zuletzt vor 13 Tagen

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