EU-Amalgamverbot seit 2025: Was der Quecksilber-Ausstieg für Patienten bedeutet
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Seit Januar 2025 ist Dentalamalgam in der EU weitgehend verboten. Januar 2025 darf Dentalamalgam in der Europäischen Union grundsätzlich nicht mehr für die zahnärztliche Behandlung verwendet werden. Grundlage ist die EU-Verordnung 2024/1849, die die bestehende Quecksilberverordnung verschärft.
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Seit Januar 2025 ist Dentalamalgam in der EU weitgehend verboten. Januar 2025 darf Dentalamalgam in der Europäischen Union grundsätzlich nicht mehr für die zahnärztliche Behandlung verwendet werden. Grundlage ist die EU-Verordnung 2024/1849, die die bestehende Quecksilberverordnung verschärft.