Nach Gewalt: Neue Adresse von Elternteil soll geheim bleiben
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Opfer häuslicher Gewalt sollen in familiengerichtlichen Verfahren künftig ihren neuen Wohnort besser geheim halten können. Neuer Wohnort soll geheim bleiben können Um von Gewalt betroffene Elternteile und ihre Kinder keinem unnötigen Risiko auszusetzen, sollen Verfahren in Kindschafts-, Abstammungs- und Kindesunterhaltssachen nicht mehr grundsätzlich bei dem Familiengericht, in dessen Bezirk das Kind lebt, stattfinden. Das können Ausführungen der Eltern sein, aber auch Schriftsätze von Sachverständigen oder des Jugendamts. Von dpa Opfer häuslicher Gewalt können ihren neuen Wohnort vor dem Ex-Partner künftig besser schützen. Was das für familiengerichtliche Verfahren bedeutet und wie die Rolle von Kindern gestärkt werden soll. mehr...
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- ONETZRegional22.05.2026
- GN Online – GesamtRegional22.05.2026
Von dpa Opfer häuslicher Gewalt können ihren neuen Wohnort vor dem Ex-Partner künftig besser schützen. Was das für familiengerichtliche Verfahren bedeutet und wie die Rolle von Kindern gestärkt werden soll. mehr...
- Radio PlassenburgMedien22.05.2026
Opfer häuslicher Gewalt sollen in familiengerichtlichen Verfahren künftig ihren neuen Wohnort besser geheim halten können. Neuer Wohnort soll geheim bleiben können Um von Gewalt betroffene Elternteile und ihre Kinder keinem unnötigen Risiko auszusetzen, sollen Verfahren in Kindschafts-, Abstammungs- und Kindesunterhaltssachen nicht mehr grundsätzlich bei dem Familiengericht, in dessen Bezirk das Kind lebt, stattfinden. Das können Ausführungen der Eltern sein, aber auch Schriftsätze von Sachverständigen oder des Jugendamts.
- STERN · Der Tag im ÜberblickJournalismus22.05.2026
Was das für familiengerichtliche Verfahren bedeutet und wie die Rolle von Kindern gestärkt werden soll. Opfer häuslicher Gewalt sollen in familiengerichtlichen Verfahren künftig ihren neuen Wohnort besser geheim halten können. Neuer Wohnort soll geheim bleiben können Um von Gewalt betroffene Elternteile und ihre Kinder keinem unnötigen Risiko auszusetzen, sollen Verfahren in Kindschafts-, Abstammungs- und Kindesunterhaltssachen nicht mehr grundsätzlich bei dem Familiengericht, in dessen Bezirk das Kind lebt, stattfinden.
- Ostfriesischer KurierRegional22.05.2026