BGH: Werkstattrisiko bleibt bei Kaskoversicherten

Zusammenfassung lesen ▾

Das sogenannte Werkstattrisiko – also das Risiko einer unwirtschaftlichen oder unsachgemäßen Reparaturabrechnung – trägt damit grundsätzlich der Versicherungsnehmer und nicht der Versicherer. Was verbirgt sich hinter dem Begriff „Werkstattrisiko“? Im … The post Werkstattrisiko: Wer zahlt, wenn die Werkstatt zu viel abrechnet? Müssen Kaskoversicherer für das sogenannte Werkstattrisiko, also ungerechtfertigte Reparaturkosten einer Werkstatt, gradestehen? Nach vorläufiger Einschätzung des zuständigen Im Normalfall verpflichte sich eine Kaskoversicherung

Erstmalig 09.09.2026Zuletzt vor 15 Tagen

Artikel

3

Quellen

3

Relevanz

40

0–100

Kontroverse

44

0–100

Stimmung

33% positiv33% neutral33% negativ

Sensationalismus-Gap

-10

Differenz zw. Quellen

Coverage-Gini

0.67

0 = gleichmäßig

Dominante Quellenart

Regional

Quellentypen

Medien
67%
Journalismus
33%

Beitragende Quellen

Artikel (3)

  • Recht UmschauMedien09.09.2026

    Werkstattarbeiten, die unnötig waren, muss ein Kaskoversicherer nicht bezahlen. Der Bundesgerichtshof grenzt die Kaskoversicherung damit vom Haftpflichtrecht ab und stellt auf die vertraglich geschuldeten „erforderlichen Kosten“ ab. The post BGH zum Werkstattrisiko: Kaskoversicherer muss keine unnötigen Reparaturkosten zahlen first appeared on .

  • wallstreet:online · UnternehmenmeldungenJournalismus09.09.2026

    KARLSRUHE (dpa-AFX) - Kaskoversicherer müssen für ungerechtfertigte Reparaturkosten einer Werkstatt nicht geradestehen. sogenannte Werkstattrisiko - also die Kosten für unnötige oder zu teuer abgerechnete Arbeiten - am Versicherungsnehmer hängen. Für eine Reparatur "erforderliche Kosten", wie sie ein