Kein Schmerzensgeld für Missbrauch

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Gefordert hatte er rund 400.000 Euro Schmerzensgeld und Verdienstausfall – plus Schadenersatz. «Eindruck, ihr Leid werde rechtlich nicht anerkannt» «Es erscheint nachvollziehbar, wenn bei Betroffenen, denen unter Verweis auf die Verjährung kein Schmerzensgeld zugesprochen wird, der Eindruck entsteht, ihr Leid werde rechtlich nicht anerkannt», heißt es in der Urteilsbegründung der zuständigen Gerichtskammer. «Die Kammer möchte jedoch betonen, dass mit dem Ausspruch, die Taten seien verjährt, keine Entscheidung über das grundsätzliche Bestehen von Ansprüchen des Klägers gegen das beklagte Bistum

Erstmalig 18.06.2026Zuletzt vor 9 Tagen

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  • Radio PlassenburgMedien19.06.2026

    Gefordert hatte er rund 400.000 Euro Schmerzensgeld und Verdienstausfall – plus Schadenersatz. «Eindruck, ihr Leid werde rechtlich nicht anerkannt» «Es erscheint nachvollziehbar, wenn bei Betroffenen, denen unter Verweis auf die Verjährung kein Schmerzensgeld zugesprochen wird, der Eindruck entsteht, ihr Leid werde rechtlich nicht anerkannt», heißt es in der Urteilsbegründung der zuständigen Gerichtskammer. «Die Kammer möchte jedoch betonen, dass mit dem Ausspruch, die Taten seien verjährt, keine Entscheidung über das grundsätzliche Bestehen von Ansprüchen des Klägers gegen das beklagte Bistum

  • Main Echo – Franken BayernRegional18.06.2026