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Mieterselbstauskünfte gehören in der Praxis zu den häufigsten Datenschutzfallen bei der Wohnungsvergabe. Vermieter, Hausverwaltungen, Makler und Organisationen mit Wohnraumverwaltung haben zwar ein berechtigtes Interesse an bestimmten Angaben. In dieser Folge von Café Datenschutz geht es darum, welche Fragen bei Mietinteressenten zulässig sind, welche Angaben tabu bleiben und warum der Zeitpunkt der Datenerhebung entscheidend ist.

Erstmalig 25.05.2026Zuletzt vor 23 Tagen

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Journalismus
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Medien
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Beitragende Quellen

Artikel (3)

  • FRJournalismus29.05.2026
  • Jungewelt – InlandJournalismus28.05.2026
  • Recht UmschauMedien25.05.2026

    Mieterselbstauskünfte gehören in der Praxis zu den häufigsten Datenschutzfallen bei der Wohnungsvergabe. Vermieter, Hausverwaltungen, Makler und Organisationen mit Wohnraumverwaltung haben zwar ein berechtigtes Interesse an bestimmten Angaben. In dieser Folge von Café Datenschutz geht es darum, welche Fragen bei Mietinteressenten zulässig sind, welche Angaben tabu bleiben und warum der Zeitpunkt der Datenerhebung entscheidend ist.