Smartphone beschlagnahmt: PIN-Verweigerung ja, Fingerabdruck nein – was im Strafverfahren gilt

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Smartphone beschlagnahmt? Juni 2026 – Das Smartphone ist für die Strafverfolgung zum wichtigsten Beweismittel geworden. PIN schützt – Fingerabdruck nicht Hier verläuft eine wichtige, oft übersehene Grenze: Die PIN oder das Passwort muss niemand preisgeben.

Erstmalig 16.06.2026Zuletzt vor 11 Tagen

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